Am 1. Februar 2012 jährt sich zum 25. Mal der Todestag von Dr. Christian Broda, der von Vielen als der größte österreichische Rechtsreformer des 20. Jahrhunderts bezeichnet wird. Wenige Tage vor seinem Tod hat er den Menschenrechtspreis des Europarates erhalten, insbesondere auch für seinen unermüdlichen Einsatz für die internationale Abschaffung der Todesstrafe. So hat er auch die endgültige Aufhebung der Todesstrafe in Österreich im Jahr 1968 als Höhepunkt seiner Karriere bezeichnet.
Christian Broda war von 1957 bis 1959 Bundesrat und von 1959 bis 1983 Mitglied des Nationalrates.
Von 1960 bis 1966 und wiederum von 1970 bis 1983 bekleidete er die Funktion des Justizministers der Republik Österreich. Mit seinem Namen werden insbesondere die große Reform des Familienrechts mit der Neuordnung der Rechtsstellung unehelicher Kinder, der Gleichstellung von Mann und Frau im bürgerlichen Recht sowie die Neuordnung des Kindschaftsrechtes verbunden. Ebenso die Schaffung eines modernen Strafgesetzbuches, die Abschaffung der Strafbarkeit der Homosexualität, die Reform der Sachwalterschaft für behinderte Personen und vieles mehr. Bezeichnend für die Arbeitsweise von Christian Broda war, dass er so weit gehend als möglich den Konsens auch mit den anderen Parteien des Nationalrates herzustellen versuchte, was in den meisten Fällen auch erfolgreich war.
Es sei nicht unerwähnt, dass Christian Broda mit seinen klaren und pointierten Standpunkten auch auf Widerspruch gestoßen ist, wobei er sich besonders darum bemüht hat, dass ein sachlicher und fairer Dialog auch mit Andersdenkenden stattfindet.
Der 25. Todestag ist ein geeigneter Anlass, dieses außergewöhnlichen Parlamentariers und Politikers zu gedenken, nicht nur aus Gründen der Historie und der Pietät, sondern vor allem auch, um ein Nachdenken dahingehend zu bestärken, wie in unserer Zeit Reformen im Interesse der Menschen auf Basis von Vernunft und Sachlichkeit vorangetrieben werden können.